Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Firma ari international Trading GmbH (ari):
Unsere AGB wollen Sie nicht benachteiligen. Wir möchten lediglich im beiderseitigen Interesse
Klarheit in allen Punkten schaffen, die bei der Erteilung und Durchführung Ihres Auftrages von
Bedeutung sein könnten. Lesen Sie die nachfolgenden Bedingungen daher durch, damit Unklarheiten
oder Missverständnisse erst gar nicht entstehen können. Stehen die AGB des Auftraggebers den unseren
entgegen und erkennen wir diese nicht ausdrücklich an, so sind diese Bedingungen für uns nicht verbindlich.
1. ANGEBOTE UND VERTRÄGE
Die abgegebenen Angebote erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Soweit nicht ausdrücklich
vermerkt, verstehen sich alle Preisangebote in Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine
Stornierung eines erteilten Auftrages seitens des Auftraggebers ist nicht möglich.
2. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Rechnung wird am Tage des Abganges der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Unsere Rechnungen
sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zielüberschreitung
werden Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
Wird uns eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder
gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug, so steht ari das Recht zu, die sofortige Zahlung aller offenen,
auch noch nicht fälliger Rechnungen zu verlangen. Ferner ist ari berechtigt, die Weiterarbeit an den
laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen, oder Vorauszahlungen zu verlangen.
3. LIEFERZEIT
Liefertermine und Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn ari diese ausdrücklich schriftlich bestätigt.
Die Lieferzeiten beginnen nach Orderklarheit, d. h. nach Klarstellung aller notwendigen Einzelheiten.
Bei einer Vereinbarung über die Prüfung von Fertigmustern, Andrucken, Reinzeichnungen usw. durch den
Auftraggeber, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei jeder nachträglichen Änderung des Auftrages
beginnt die Lieferzeit neu. Bei höherer Gewalt oder bei von ari unverschuldeten Umständen, wie z. B. Mangel
an Rohstoffen, Mangel an Transportmitteln, Betriebsstörungen, Bruch der Werkzeuge, behördliche Maßnahmen usw.
verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
4. LIEFERUNGSVERZUG
Gerät ari durch Nichteinhaltung eines verbindlich bestätigten Termins in Verzug, so muss der Kunde eine
angemessene Nachfrist setzen. Kann ari auch nach angemessener Nachfrist nicht liefern, so kann der Auftraggeber
die ihm gesetzlich zustehenden Rechte ausüben. Ersatz entgangener Gewinne kann er nicht verlangen.
5. MEHR- ODER MINDERLIEFERUNG
ari behält sich eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10 % vor, welche nicht beanstandet werden kann.
6. MÄNGELRÜGEN
Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf etwaige Mängel zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind ari unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware
schriftlich mitzuteilen.Technisch bedingte oder branchenübliche geringfügige Abweichungen der gelieferten
Waren hinsichtlich der Beschaffenheit, der Maße und des Aussehens stellen keine Mängel dar. Dasselbe gilt für
Mängel, die auf unzureichende Vorlagen, Muster usw. des Bestellers zurückzuführen sind.
7. GEWÄHRLEISTUNG
Ist die gelieferte Ware durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft schadhaft, so ist die Gewährleistung
beschränkt auf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist auch eine zweite Nachbesserung oder Ersatzlieferung
im Sinne der zugesicherten Eigenschaften erfolglos, so ist der Besteller berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis
angemessen zu reduzieren oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche, können nicht geltend gemacht werden.
8. HAFTUNG
ari haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller Forderungen,
die gegen den Auftraggeber vorliegen, Eigentum von ari. Forderungen aufgrund der Weiterveräußerung der gelieferten
Ware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Der Auftraggeber hat bereits auf Verlangen von ari seinem Abnehmer von
der Abtretung Mitteilung zu machen und diesen aufzufordern, nur noch Leistungen an ari zu erbringen. Bei einem
Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ist der Auftraggeber angewiesen, ari unverzüglich
zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentumsverhältnis hinzuweisen.
10. ENTWÜRFE, ZEICHNUNGEN, LITHOS UND WERKZEUGE
Entwürfe, Reinzeichnungen, Lithos, Werkzeuge usw. werden anteilig berechnet und bleiben - falls nicht anders
vereinbart - Eigentum von ari. Diese dürfen ohne Genehmigung von ari nicht vervielfältigt und Dritten,
insbesondere zum Zwecke anderweitiger Nutzung, zugänglich gemacht werden. Entwürfe und Reinzeichnungen
sind spätestens zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe oder bei Nichterteilung des Auftrages zurückzugeben.
11. AUSFALLMUSTER, ÄNDERUNGEN
Ausfallmuster, Repros, Korrekturabzüge etc. sind vom Auftraggeber auf Text- und sonstige Fehler zu prüfen.
ari haftet nicht für vom Auftraggeber nicht mitgeteilte Fehler. Fernmündlich aufgegebene Korrekturen und
Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. Bei Änderungen nach Druckgenehmigung
gehen alle zusätzlich verursachten Kosten zu Lasten des Auftraggebers.
12. SCHUTZRECHTE
Die Verpflichtung zu prüfen, ob ein Auftrag Schutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt, obliegt allein dem
Auftraggeber. Dieser hat ari von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und
ari sämtlichen Schaden zu ersetzen, der durch eine solche Verletzung Rechte Dritter entstehen sollte.
13. FIRMENAUSDRUCKE
Falls nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, auf allen Waren einen Firmenhinweis auf ari anzubringen.
14. MÜNDLICHE VEREINBARUNGEN
Alle mündlichen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
15. AUFBEWAHRUNG
Für die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vorlagen und anderen Gegenstände, die zur Rückgabe nach Erledigung
des Auftrages vom Auftraggeber nicht angefordert worden sind, übernimmt ari keine Haftung.
16. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der
Sitz von ari in Hamburg soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.